Fussballtore (ja eigentlich alle Tore bei Sportveranstaltungen) müssen gegen Umfallen mit geeigneten Kipp-Sicherungen gesichert werden.
Da meint man, das Fußballtore alleine schon durch ihr Gewicht besonders standfest sind. Selbst wenn man selber daran rüttelt glaubt man, das die Tore Felsenfest auf dem Boden stehen und niemals umkippen werden.
Plötzlich reicht dann ein Ball gegen die Latte, ein Windstoß oder einfach jemand der unglücklich gegen den Pfosten läuft und das Tor kippt nach vorne um. Mit möglicher weise tödlichen Folgen. Selbst die Winzlinge der E-Jugend können ein Fußballtor umwerfen wenn sie ungünstig dagegen laufen oder fallen.
Konstruktionsbedingt sind Fußballtore zwar besonders schwer, haben aber einen sehr hoch liegenden und äußerst ungünstigen Schwerpunkt. Darüber hinaus stehen gerade transportable Tore nach dem Aufbau in sich oftmals unter mechanischer Spannung, die sich wie eine Sprungfeder entladen kann.

Die DIN EN 748 schreibt für Torsicherungen mehrere Hundert Kilo als Kontergewicht vor um ein Fußballtor ausreichend gegen Umfallen zu sichern. Schiedsrichter sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Platzkontrolle vor dem Spiel die Kippsicherungen von Toren auf deren Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
Schiedsrichter dürfen Spiele nicht anpfeiffen, wenn die Torsicherung mangelhaft ist. Da gibt es auch kein "Fingerspitzengefühl", "guten Willen gezeigt" oder "wir wollen doch nur Fußball spielen".
Fällt ein Tor wegen mangelhafter Torsicherung um, ist der Schiedsrichter immer in der Mithaftung. Grob fahrlässige Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren) oder grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe mindestens drei Jahre und bis zu 10 Jahren) steht dann auf der Ermittlungsakte des Staatsanwaltes.
Das ein "Tor noch nie umgefallen ist" darf da auch nicht als Ausrede gelten. Wer Googel bemüht findet genug (auch tödliche) Vorfälle mit nicht ausreichend gesicherten Fußballtoren.