Von einer Notbremse im Fußball spricht man Umgangssprachlich immer dann, wenn ein Spieler mit unfairen Mitteln daran gehindert wird ein Tor zu erzielen, oder ein Spieler mit unfairen Mitteln verhindert, das der Ball ins Tor geht.
International üblich - also auch in Deutschland unter Fachleuten verwendet - hat sich für die Notbremse der Fachbegriff "DOGSO-Vergehen" durchgesetzt. DOGSO ist hierbei die Abkürzung für Denying an Obvious Goal Scoring Opportunity.
Das DOGSO-Vergehen gehört zu den Rot-Vergehen, die in der Regel mit einem Feldverweis zu ahnden sind. Diese Notbremsen Regel wurde 1990 in das Regelwerk aufgenommen und stand immer wieder in der Kritik, sodass im Jahr 2016 die Disziplinarstrafe für bestimmte Situationen von 'Rot' auf 'Gelb' reduziert wurde.
Da für Regelwidrigkeiten die unter den Begriff der Notbremse fallen üblicher weise bis zur Regeländerung 1990 nur die Spielstrafe des Direkten Freistoßes oder des Strafstoßes gegeben wurde und es je nach Vergehen nur eine Verwarnung (Gelbe Karte) gegeben hat, haben die Lehrwarte zur Vereinheitlichung der Regelauslegung sehr schnell Kriterien festgelegt, die eine 'Notbremsen-Situation' charakterisieren.

Kommt es zu einem Foulspiel in Strafraumnähe oder sogar im Strafraum wird schnell der Ruf nach der 'Notbremse' laut. Wie anhand des Lehrmaterials zu erkennen ist, ist aber nicht gleich jede Regelwidrigkeit auch eine Notbremse.
Das Foulspiel (Merkregel1) als solches ist dabei oft unstrittig nur wird von Vielen nicht verstanden, das es die erwartete Rote Karte nicht gibt, weil der "Spieler doch letzter Mann" (Merkregel 5) war.
Dabei bedeutet die 'Letzter Mann Merkregel' nur, das bis zum (hypothetischen) Abschlußversuch des Stürmers kein Verteidiger mehr eingreifen kann. Da sind dann nämlich auch noch einige Geometrie-, Entfernungs und Geschwindigkeits-Beurteilungen vorzunehmen.
Aber selbst wenn diese "Letzter Mann Regel" zutreffen sollte, müssen noch weitere Kriterien erfüllt sein.
Der gefoulte Spieler muss unmittelbare Ballkontrolle gehabt haben. Das bedeutet, das sich der Ball zum Zeitpunkt des Foulspiels für den Stürmer in spielbarer Distanz befunden haben muss. Zu weit vorgelegte Bälle oder Pässe bzw. Steilpässe sowie Bälle in der Luft (Flanken, Steilpässe) oder sogar springende Bälle gelten dabei nicht als unmittelbare Ballkontrolle.
Unmittelbar ist zwar nicht klar definiert entspricht aber (als zeitlicher Abstand gesehen) in etwa dem Zeitraum, den ein Schiedsrichter benötigt um Luft zu holen und in die Pfeiffe zu pusten.
Der Zug zum Tor bedeutet, das die Bewegungsrichtung des Spielers und des Balls auch Richtung Tor geht. Eine seitliche Bewegung oder eine Bewegung Richtung Eckfahne kann dabei nie "Zug zum Tor sein" erst recht nicht, wenn der Spieler mit dem Rücken zum Tor steht oder sich vom Tor weg bewegt.
Unmittelbare Abschlußwahrscheinlichkeit ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung des Schiedsrichters. Kann der Spieler aus der Position mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tor erzielen. Für den Begriff "hohe Wahrscheinlichkeit" darf man getrost die Abschlußwahrscheinlichkeit eines Strafstoßes ansetzen, die Weltweit etwa bei 75% bis 80% liegt. Damit wird es dann bei Torentfernungen ab 17 bis 20 Metern aus einer Spielsituation in zentraler Position heraus schon grenzwertig wenn da noch ein Torwart im Tor steht. Von seitlichen Positionen oder aus spitzen Winkeln heraus sinkt dann die Erfolgswahrscheinlichkeit schon extrem.
Nur wenn der Schiedsrichter alle fünf Kriterien für die Notbremse nach seiner Ermessensentscheidung mit einem klarem Ja beantworten kann liegt eine Notbremse vor.
Warum es nun aber gerade kein Rot gibt obwohl es jeder erwartet, oder es trotzdem Rot gibt obwohl jeder "nur Gelb" geben würde liegt daran, das für die Disziplinarstrafe weitere Kriterien zu erfüllen sind.
Grundsätzlich gibt es einen Feldverweis auf Dauer wenn das Foulspiel auch an anderer Stelle und in einer anderen Situation mit einer Roten Karte bestraft worden wäre. Dann ist es egal ob möglicher weise eine Notbremse vorliegt.
Eine Reduzierung der Strafe auf Gelb (Verwarnung) gibt es nur dann, wenn
- ... es sich um eine Notbremsensituation handelt, (und)
- ... das Foulspiel im Kampf um den Ball passierte (der Klassiker Ball gespielt) und
- ... es einen Strafstoß gibt.
Für alle Vergehen,die nicht im Kampf um den Ball (Ballorientiert) passieren sondern Gegnerorientiert sind (Ziehen, Halten, Stoßen, Klammern Grätsche von Hinten, keine Chance an den Ball zu kommen) sowie alle Notbremsen Vergehen außerhalb des Strafraumes gibt es weiterhin den Roten Karton.
Ebenfalls Rot gibt es immer für Torverhinderung durch Handspiel - dabei muss aber der Ball bereits auf dem Weg in´s Tor sein..